Für das Gebiet Seezelg besteht ein rechtlich verbindlicher Gestaltungsplan aus dem Jahr 2001. Dieser sieht für das Areal eine intensive Erholungs- und Freizeitnutzung mit verschiedenen Sport- und Freizeitstätten vor, kombiniert mit Freiflächen. Diese werden zurzeit landwirtschaftlich in extensiver Weise genutzt. Der Gestaltungsplan beinhaltet westlich des Freibades Kreuzlingen, angrenzend an die Bahnlinie, ein genehmigtes Baufeld für Bauten, die einem grösseren Personenkreis zu touristischen und Freizeitzwecken dienen. Auf diesem soll das Reka-Feriendorf Thurgau-Bodensee realisiert werden. Der Gestaltungsplan bestimmt dabei ausdrücklich, dass der Uferbereich grossräumig frei gehalten und der Öffentlichkeit zugänglich bleiben muss. Darüber hinaus enthält der Gestaltungsplan weitere Zielsetzungen:
Der Stadtrat der Stadt Kreuzlingen hat im Frühling 2019 eine überarbeitete Version des Gestaltungsplans (Seezelg II) genehmigt und den kantonalen Behörden zur Vorprüfung eingereicht. Am 29.8.2019 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Gestaltungsplan in Kreuzlingen statt.
Die wesentlichen Anpassungsziele von «Seezelg II» sind:
Planungsziele:
Gestaltungsplan Zwischenphase (voraussichtlich bis ca. 2035)
Gestaltungsplan langfristig (voraussichtlich ab 2035) – Mit Fussballfeldern in der Umgebung.